Bootsübergabe - Theoretischer Teil (7)
Für Bootsfahrer gilt in Schweden eine Alkoholgrenze von 0,2 Promille.
Sollte eigentlich kein Thema sein, aber vielen ist oft gar nicht bewusst, dass sie mit einem Bierchen zu viel auf See, schon einen Straftatbestand erfüllen, der im schlimmsten Fall auch erhebliche Konsequenzen haben kann. Denn genau wie für den Autofahrer auf der Straße, gilt für denjenigen, der in Schweden ein Boot fährt, eine Alkoholgrenze von 0,2 Promille.
Kontrolliert wird dies ebenfalls von der Küstenwache. Für Trunkenheit auf See (sjöfylleri) können Geldstrafen oder eine Freiheitsstrafe von maximal sechs Monaten verhängt werden. Der Grenzwert für grobe Trunkenheit (grovt sjöfylleri) liegt bei 1,0 Promille im Blut, hier drohen sogar bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe.