Bootsübergabe - Theoretischer Teil (6)

Die wichtigsten Angelregeln wurden bei der Bootsübergabe erläutert, diese sind unbedingt und in jedem Fall zu befolgen.
Hinweis: Wenn ihr nicht vorhabt auf euren Bootsausflügen zu angeln, könnt ihr diesen Teil einfach überspringen. Das entsprechende Häkchen im Formular ist aber trotzdem erforderlich!
In den Schären ist für jedermann das Angeln mit sogenanntem „Handgerät“ erlaubt, dies umfasst aber einzig die verschiedenen Arten von Angelruten. Schleppangeln (egal ob mit Motor, Ruder oder Segel) ist in den Schären verboten, genauso wie die Verwendung von Netzen, Reusen oder ähnlichem. Dies ist nur den Grundstückseigentümern erlaubt. Solltet ihr irgendwo Markierungen von Stellnetzen oder Reusen sehen, ist ein Mindestabstand von 100 Metern zwingend vorgeschrieben. Normalerweise werden hierfür kleine rote Bojen verwendet, manchmal aber auch leere Kanister in jeglicher Form und Farbe. Wenn ihr unterwegs also etwas in der Art seht, dass trotz Strömung und Wind (fast) an derselben Stelle bleibt, versucht nicht den „vermeintlichen Müll“ einzusammeln und haltet immer den besagten Abstand ein.
Für Aale gilt schon seit 2017 ein komplettes Angelverbot für Freizeitangler, ab dem Januar 2024 darf in unseren Regionen auch nur noch beschränkt auf Lachsartige Fische (Meerforelle etc.) geangelt werden. Hier ist gestattet, einen Fisch pro Angler und Tag mit beschnittener Fettflosse zu fangen und zu behalten. Nach dem Fang des ersten Lachses mit beschnittener Fettflosse muss der Lachsfang eingestellt werden und ist an diesem Tag nicht mehr gestattet, weitere versehentlich gefangene Lachse müssen sofort wieder ins Meer entlassen werden.
Auch für Hecht gibt es bei uns schon seit längerer Zeit eine Fangbeschränkung: Entnommen werden dürfen zum einen nur Fische mit einem Maß zwischen 40 und 75 cm. Außerdem dürfen pro Angler und Tag maximal 3 Fische entnommen werden.
Gemessen wird von der Nasenspitze bis zur äußersten Spitze der Schwanzflosse, Fische unter dem Mindestmaß bzw. außerhalb des Entnahmefensters müssen egal ob lebend oder tot immer unmittelbar zurückgesetzt werden. Alle gefangenen Exemplare die ihr mitnehmt müssen im Ganzen angelandet werden um bei Kontrollen nachweisen zu können, dass diese maßhaltig sind. Kontrolliert werden Angler von der schwedischen Küstenwache (Kustbevakning), diese ist auch berechtigt sofortige Strafen zu verhängen.

Lachs: 60 cm
Hecht: 40 cm (max. 75 cm)
Zander: 40 cm
Steinbutt: 30 cm
Scholle: 21 cm
Flunder: 21 cm
Dorsch: 38 cm
Meerforelle: 50 cm

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